Anfahrt
Die Verkehrsanbindung zur Hauptniederlassung in München ist hervorragend.
- Mit dem PKW kann man unmittelbar unter dem Gebäudekomplex, in dem sich die Hauptniederlassung befindet, in einer gebührenpflichtigen Tiefgarage parken. Weitere Parkhäuser befinden sich in der unmittelbaren Nähe der Kanzlei. Zudem sind auch in der näheren Umgebung (z.B. Karlstraße, Arcostraße, Barerstraße, Ottostraße, Sophienstraße u.a.) zahlreiche und preiswerte öffentliche Parkplätze anfahrbar (€ 1,00/h bzw. € 6,00/24h).
- Daneben ist die Münchner Kanzlei aufgrund ihrer zentralen Lage besonders gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, beispielsweise mit der S-Bahn (Stammstrecke, Haltestelle: Karlsplatz/Stachus) oder der U-Bahn (U4 und U5, Haltestelle: Karlsplatz/Stachus) und verschiedene Trambahnen (Haltestellen: Karlsplatz/Stachus oder Lenbachplatz).
- Zum Münchner Hauptbahnhof sind es nur 5 Gehminuten.
- Vom Münchener Flughafen „Franz-Josef-Strauß“ benötigt man mit den Flughafen-S-Bahnen ca. 38 Minuten (S8) oder ca. 44 Minuten (S1) bis zur Haltestelle Karlsplatz/Stachus.
Die üblichen Bürozeiten der Kanzlei in München sind:
Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr.
Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr.
Die Zweigniederlassung ist ebenfalls leicht zu erreichen. Parkplätze befinden sich unmittelbar vor der Zweigniederlassung. Dort sind Termine nur nach Vereinbarung möglich.
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